Förderung Elektromobilität

Förderung von Elektroautos

Förderung durch die Hersteller und die Bundesregierung

Ihr Einstieg in die Elektromobilität wird durch die Bundesregierung und die Hersteller unterstützt. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie den Antrag erstellen erfahren Sie bei uns. Mit der Förderung lohnt sich Ihr Einstieg in die Elektromobilität. Zudem gibt es auch für Dienstwagenfahrer, die diesen auch privat Nutzen attraktive Steuervorteil.


Alle Informationen zur Bafa-Förderung

Voraussetzungen Förderung

Voraussetzungen für den Förderantrag

  • das Fahrzeug muss ein reines Batterieelektrofahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug sein
  • lokal keine CO2-Emissionen
  • höchstene 50g CO2-Emissionen pro Kilometer
  • der Wagen muss vor der Antragsstellung gekauft oder geleast worden sein, sowie zugelassen worden
  • das Fahrzeug muss sich auf der BAFA-Liste befinden
  • die Förderung gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge die ab dem 05.11.2019 zugelassen wurden und bis zum 31.12.2025
  • der Antragsteller muss dem Fahrzeughalter entsprechen
  • das Auto muss mindestens sechs Monate auf den Halter zugelassen sein
Förderfähige Fahrzeuge

Mercedes-Benz Pkw

  • EQA
  • EQB
  • EQC
  • EQE
  • EQS
  • EQE SUV
  • EQS SUV

Mercedes-Benz Vans/Transporter

  • EQV
  • EQT
  • eCitan
  • eVito
  • eSprinter

smart

  • smart EQ fortwo
  • smart EQ fortwo Cabrio
  • smart EQ forfour

Škoda

  • ENYAQ iV
  • ENYAQ Coupé iV

Hyundai

  • KONA Elektro
  • IONIQ 5
  • IONIQ 6
  • NEXO

MAXUS

  • eDeliver 3
  • eDeliver 9
Antrag stellen

So stellen Sie den Förderantrag

Benötigte Dokumente bei Kauf

  • Rechnung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweispaket bei Gebrauchtwagen

Benötigte Dokumente bei Leasing

  • Leasingvertrag
  • verbindliche Bestellung
  • Kalkulation der Leasingrate
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweispaket bei Gebrauchtwagen

Unsere kostenlose Elektromobilitätsberatung 

Als Experten in Sachen Elektromobilität bietet Ihnen die Autohausgruppe SCHADE ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes 360°-E-Mobility-Paket.

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Zur Beratung

Elektromobilitatesberatung im Autohaus SCHADE

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Zur Beantragung

Wie erhalte ich die Prämie?

  1. Registrieren Sie sich auf unserer Website.
  2. Laden Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I hoch. Diese dient als Nachweis, dass sie ein Elektrofahrzeug besitzen.
  3. Wir übernehmen die Prüfung Ihrer Daten und die Einreichung Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I bei der zuständigen Behörde. Das deutsche Umweltbundesamt zertifiziert die eingesparten Emissionen und stellt einen Nachweis dazu aus.
  4. Nach erfolgreicher Verifizierung erhalten Sie entweder die SCHADE Gutschrift oder Ihre Sofortauszahlung. 

FAQs zur THG-Prämie

Welche Fahrzeuge erhalten die THG-Prämie?

Die THG-Prämie gilt für alle Fahrzeugklassen von Pkw über leichte Nutzfahrzeuge bis hin zu Bussen und anderen Fahrzeugklassen. Sie wird pro zugelassenes Elektrofahrzeug ausgezahlt. Hierzu zählen Neuwagen sowie Gebrauchtwagen und Re-Importe.

In welchem Zeitraum wird die Vergütung ausgezahlt?

Die THG-Prämie wird für Neuwagen unabhängig vom Zulassungsdatum in voller Höhe ausgezahlt. Für Gebrauchtwagen wird die Prämie erst im Folgejahr ausgezahlt, sollte der Vorbesitzer bereits registriert sein. 

Kann die THG-Prämie für bereits abgemeldete Fahrzeuge beantragt werden?

Ja, bereits abgemeldete Fahrzeuge können mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I auch bis zu 12 Monate nach der Abmeldung registriert werden und erhalten nachträglich die THG-Prämie.


Förderung von Elektroautos als Dienstwagen mit Steuervorteil

Auch bei Dienstwagen lohnt sich der Umstieg auf Elektromobilität. So werden privat genutzte Dienstwagen auf Basis des Bruttolistenpreises (=Bemessungsgrundlage) besteuert. Bei Hybridelektrofahrzeugen die im Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2030 gekauft oder geleast werden, wird der Bruttolistenpreis zum Zweck der Lohn-/Einkommenssteuer halbiert. Bei vollelektrischen Fahrzeugen im Wert bis zu 60.000 Euro wird die Bemessungsgrundlage um ein Viertel reduziert. Demnach reduziert sich die Steuerbelastung bei Plug-in-Hybrid Fahrzeugen um 0,5-Prozent. Bei reinen Elektrofahrzeugen beträgt der Steuervorteil 0,25-Prozent.

  • 0,25-Prozent Steuervorteil für vollelektrische Fahrzeuge
  • 0,5-Prozent Steuervorteil für Plug-In-Hybride
Dienstwagen


*Die Prämienhöhe richtet sich nach der Bonusauswahl und ist abhängig von der Vertragslaufzeit. Die Bonusauswahl Sofortauszahlung für das Jahr 2023 entspricht einer Prämie in Höhe von 200 € p. a. pro Pkw und 300 € p. a. pro Transporter/Van. Die SCHADE Gutschrift beträgt aktuell 300 € p. a. pro Pkw und 400 € p. a. pro Transporter/Van. Die Gutschrift erfolgt auf Ihr SCHADE Kundenkonto und  kann für jegliche Dienstleistungen im Autohaus SCHADE beansprucht werden. Eine Auszahlung des Gutschriftbetrags ist nicht möglich. (Stand 13.02.2023)
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