Förderung Elektromobilität

Förderung von Elektroautos

Elektrisch auf der Überholspur in Richtung Zukunft

Ihr Einstieg in die Elektromobilität wird durch zahlreiche Vorteile bei Kauf und Nutzung Ihres Elektro- oder Hybrid-Fahrzeugs unterstützt. Zudem gibt es auch für Dienstwagenfahrer, die diesen auch privat nutzen, attraktive Steuervorteile.


Neue E-Auto-Prämie ab 2026 für Privatkunden und Familien

Ab dem Jahr 2026 führt die Bundesregierung eine neue Förderung für Elektrofahrzeuge ein. Ziel ist es, den Umstieg auf nachhaltige Mobilität gezielt zu unterstützen – insbesondere für Privatpersonen und Familien. Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2026 erstmals neu zugelassen werden. Maßgeblich ist ausschließlich das Datum der Neuzulassung. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden, sofern die Zulassung nach dem 1. Januar 2026 erfolgt ist.

Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die neue E-Auto-Förderung.


Förderhöhe

Förderhöhe

Privatkunden können beim Kauf oder Leasing eines E-Autos bis zu 6.000 € Förderung erhalten, für Plug-in-Hybride maximal 4.500 €. Die genaue Höhe richtet sich nach Einkommen und Familiensituation.

Voraussetzung

Voraussetzungen

Gilt für Personen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 80.000 €. Pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 € (max. 90.000 €).

Förderfähige Modelle

Förderfähige Modelle

Gefördert werden alle neu zugelassenen Elektroautos. Plug-in-Hybride sind nur förderfähig, sofern sie max. 60 g CO2/km ausstoßen oder mind. 80 km rein elektrisch fahren können.

Prämie beantragen

Prämie beantragen

Voraussetzung ist eine Haltedauer von mindestens 36 Monaten. Die Förderung wird nach der Zulassung vom Käufer oder Leasingnehmer beantragt und als Einmalzahlung vom Staat ausgezahlt.


Vorteile Dienstwagen

Steuervorteile bei Dienstwagen und Firmenfahrzeugen

Auch bei Dienstwagen lohnt sich der Umstieg auf Elektro oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge. So werden privat genutzte Dienstwagen auf Basis des Bruttolistenpreises (=Bemessungsgrundlage) besteuert. Daraus ergeben sich vom Gesetzgeber geschaffene steuerliche Vorteile, die jeweils an gewisse Bedingungen geknüpft sind.

Für Unternehmen bietet zudem die Sonderabschreibung im ersten Jahr nach Anschaffung ein attraktiven Vorteil.

 

Für Elektrofahrzeuge

Vorraussetzungen

  • Das Fahrzeug muss rein batterieelektrisch angetrieben sein (BEV)
  • Der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs darf maximal 100.000 € betragen

Werden diese Vorraussetzungen erfüllt wird nur 0,25% des Bruttolistenpreises statt 1% zur Berechnung herangezogen.

Liegt der Bruttolistenpreis über dem Wert von 100.000,- € wird der halbe Bruttolistenpreis, also 0,5% statt 1%, zur Berechnung herangezogen. Analog zu Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen.
 

Zudem gilt für Unternehmen eine befristete degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge (Neu- und Gebrauchtfahrzeuge) – bis zu 75 % im ersten Jahr, danach sinkende Sätze über max. 6 Jahre

Für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge

Vorraussetzungen

  • Das Fahrzeug muss extern aufladbar sein, also ein Plug-In-Hybrid (PHEV)
  • CO2-Ausstoß pro km von maximal 50 Gramm ODER
  • Elektrische Reichweite von mindestens 80 km

Werden diese Voraussetzungen erfüllt, wird nur der halbe Bruttolistenpreis, also 0,5% statt 1%, zur Berechnung herangezogen.


E-Kennzeichen

Das E-Kennzeichen ist eine freiwillige Kennzeichnung für rein batterieelektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride mit mindestens 40 km elektrischer Reichweite. Es wird ganz normal bei der Zulassungsstelle beantragt und am Ende des regulären Kennzeichens durch ein „E“ ergänzt. So erkennt man umweltfreundliche Fahrzeuge auf einen Blick – und profitiert von verschiedenen Vergünstigungen.

Ihre Vorteile mit E-Kennzeichen:

  • Kostenfreie Parkmöglichkeiten (je nach Stadt/Kommune)
  • Nutzung kostenloser Ladesäulen möglich
  • Nutzung von Busspuren möglich
E-Kennzeichen Vorteile