Förderung Elektromobilität

Förderung von Elektroautos

Förderung durch die Hersteller und die Bundesregierung

Ihr Einstieg in die Elektromobilität wird durch die Bundesregierung und die Hersteller unterstützt. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie den Antrag erstellen, erfahren Sie bei uns. Mit der Förderung lohnt sich Ihr Einstieg in die Elektromobilität. Zudem gibt es auch für Dienstwagenfahrer, die diesen auch privat nutzen, attraktive Steuervorteile.


Alle Informationen zur Bafa-Förderung

Voraussetzungen Förderung

Voraussetzungen für den Förderantrag

  • das Fahrzeug muss ein reines Batterieelektrofahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug sein
  • lokal keine CO2-Emissionen
  • höchstene 50g CO2-Emissionen pro Kilometer
  • der Wagen muss vor der Antragsstellung gekauft oder geleast worden sein, sowie zugelassen worden
  • das Fahrzeug muss sich auf der BAFA-Liste befinden
  • ACHTUNG: Förderung ist mit dem 17.12.2023 für alle Fahrzeugmodelle ausgelaufen
  • der Antragsteller muss dem Fahrzeughalter entsprechen
  • das Auto muss mindestens sechs Monate auf den Halter zugelassen sein
Förderfähige Fahrzeuge

Mercedes-Benz Pkw

  • EQA
  • EQB
  • EQE
  • EQS
  • EQE SUV
  • EQS SUV

Mercedes-Benz Vans/Transporter

  • EQV
  • EQT
  • eCitan
  • eVito
  • eSprinter

smart

  • smart EQ fortwo
  • smart EQ fortwo Cabrio
  • smart EQ forfour

Škoda

  • ENYAQ iV
  • ENYAQ Coupé iV

Hyundai

  • KONA Elektro
  • IONIQ 5
  • IONIQ 6
  • NEXO

MAXUS

  • eDeliver 3
  • eDeliver 9
Antrag stellen

So stellen Sie den Förderantrag

Benötigte Dokumente bei Kauf

  • Rechnung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweispaket bei Gebrauchtwagen

Benötigte Dokumente bei Leasing

  • Leasingvertrag
  • verbindliche Bestellung
  • Kalkulation der Leasingrate
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Nachweispaket bei Gebrauchtwagen

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Zur Beratung

Elektromobilitatesberatung im Autohaus SCHADE

Dienstwagen

Förderung von Elektroautos als Dienstwagen mit Steuervorteil

Auch bei Dienstwagen lohnt sich der Umstieg auf Elektromobilität. So werden privat genutzte Dienstwagen auf Basis des Bruttolistenpreises (=Bemessungsgrundlage) besteuert. Bei Hybridelektrofahrzeugen die im Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2030 gekauft oder geleast werden, wird der Bruttolistenpreis zum Zweck der Lohn-/Einkommenssteuer halbiert. Bei vollelektrischen Fahrzeugen im Wert bis zu 60.000 Euro wird die Bemessungsgrundlage um ein Viertel reduziert. Demnach reduziert sich die Steuerbelastung bei Plug-in-Hybrid Fahrzeugen um 0,5-Prozent. Bei reinen Elektrofahrzeugen beträgt der Steuervorteil 0,25-Prozent.

  • 0,25-Prozent Steuervorteil für vollelektrische Fahrzeuge
  • 0,5-Prozent Steuervorteil für Plug-In-Hybride