Pflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge
Nach § 57 DGUV Vorschrift 70 der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (ehemals BGV D29) hat ein Unternehmer Fahrzeuge bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Das fordert die Berufsgenossenschaft in der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.
Unser Nutzfahrzeuge-Service - Ihr perfekter Partner für die UVV-Prüfung
Damit Sie und Ihre Mitarbeiter jederzeit sicher mit Ihrem Fahrzeug unterwegs sind, bieten wir Ihnen das komplette UVV-Paket inklusive Prüfung, Prüfnachweis und Prüfplakette an. Unsere nach Hersteller-Standards ausgebildeten Fachkräfte haben alle erforderlichen Kenntnisse, um Ihr Fahrzeug nach den Vorgaben der UVV sachgemäß zu prüfen.
Sollten wir in diesem Zusammenhang Mängel feststellen, werden wir diese - nach Absprache mit Ihnen - so schnell wie möglich beheben. Unsere UVV-Prüfplakette an Ihrem Fahrzeug ist der sichtbare Nachweis dafür, dass die jährliche UVV-Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Somit sind Sie Ihrer Verpflichtung als Unternehmer im Rahmen der UVV nachgekommen.
Alles aus einer Hand
Wir führen für Sie sowohl die Verkehrssicherheitsprüfung in Form der jährlichen Inspektion als auch die UVV-Fahrzeugkontrolle für die Arbeitssicherheit durch - am besten gleich beides gemeinsam, das spart Zeit und schont den Geldbeutel.