Fahrtenschreiberprüfung
Perfektion auf jedem Meter
Für Sie kommt es nicht nur darauf an, das Ziel zuverlässig zu erreichen. Sie müssen auch den Weg dorthin genau dokumentieren. Damit das passiert, führen wir die anstehende Prüfung Ihres analogen oder digitalen Fahrtenschreibers durch - präzise und schnell.
Unabhängig von der Zweijahresfrist, muss die Fahrtenschreiberprüfung auch bei Vorliegen folgender Punkte durchgeführt werden:
- nach jedem Einbau und nach jeder Reparatur der Fahrtenschreiber- oder Kontrollgeräteanlage
- nach jeder Änderung der Wegdreh- oder Wegimpulszahl
- bei Änderung des wirksamen Reifenumfangs
- bei Abweichung der UTC-Zeit von der korrekten Zeit um mehr als 20 Minuten
- bei Neuanbringung des amtlichen Kraftfahrzeug-Kennzeichens