Fahrtenschreiberprüfung

 

 

Fahrtenschreiberprüfung

Perfektion auf jedem Meter

Für Sie kommt es nicht nur darauf an, das Ziel zuverlässig zu erreichen. Sie müssen auch den Weg dorthin genau dokumentieren. Damit das passiert, führen wir die anstehende Prüfung Ihres analogen oder digitalen Fahrtenschreibers durch - präzise und schnell.

Unabhängig von der Zweijahresfrist, muss die Fahrtenschreiberprüfung auch bei Vorliegen folgender Punkte durchgeführt werden:

  • nach jedem Einbau und nach jeder Reparatur der Fahrtenschreiber- oder Kontrollgeräteanlage
  • nach jeder Änderung der Wegdreh- oder Wegimpulszahl
  • bei Änderung des wirksamen Reifenumfangs
  • bei Abweichung der UTC-Zeit von der korrekten Zeit um mehr als 20 Minuten
  • bei Neuanbringung des amtlichen Kraftfahrzeug-Kennzeichens

Digitale Fahrtenschreiberprüfung

Seit Mitte 2019 gilt: Alle neu zugelassenen, gewerblich genutzten Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen werden mit dem neuen, intelligenten digitalen Tachographen ausgestattet. Auch für Fahrzeuge zur Beförderung ab neun Personen inklusive des Fahrers ist dieser verpflichtend. Die gesetzliche Prüfung des Tachographen ist mindestens einmal innerhalb von zwei Jahren nach der letzten Prüfung fällig. Wir als autorisierter Fachbetrieb führen die Prüfungen bis zum Tachosystem DTCO 4.0 für Sie durch.

Folgende Punkte werden geprüft:

  • Funktion des Satelliten-Empfängers (GNSS)
  • Funktion der DSRC-Schnittstelle
  • Geschwindigkeitsgeber neu plombieren

Fahrtenschreiberprüfungen sind auch erforderlich, wenn:

  • der Fahrzeughalter wechselt
  • der Tachogeber ausgetauscht wird
  • das Fahrzeug ein neues Kennzeichen erhält
  • die Bereifung auf einen abweichenden Index gewechselt wird