Fahrtenschreiber 4.1

Nachrüstung Fahrtenschreiber 4.1

Der intelligente Tachograph der zweiten Version

Gemäß den Vorgaben des EU-Mobilitätspakets I wird die Einführung des neuen intelligenten Tachographen (2. Version) seit August 2023 schrittweise durchgeführt. Zum Übergang vom Jahr 2024 zum Jahr 2025 steht für zahlreiche Flottenbetreiber eine weitere entscheidende Frist bevor: Bis zum 31. Dezember 2024 müssen alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden und mit analogen oder digitalen Fahrtenschreibern der ersten Version ausgestattet sind, auf den neuen intelligenten Tachographen der zweiten Version umgerüstet sein. Diese Anforderung betrifft sämtliche älteren analogen und digitalen Geräte mit Ausnahme der intelligenten Tachographen der ersten Version, wie beispielsweise den DTCO 4.0.

Bitte beachten Sie, dass eine alte Version nach Ablauf der Frist genauso geahndet wird, als würden Sie ohne Fahrtenschreiber fahren!


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EU-Mobilitätspaket I: Nachrüstfristen für intelligenten Tachographen der zweiten Version

Gemäß dem EU-Mobilitätspaket I müssen neu zugelassene Nutzfahrzeuge seit August 2023 mit dem neuen intelligenten Tachographen der zweiten Version ausgestattet sein. Jetzt ist es erforderlich, Bestandsfahrzeuge für die Zukunft fit zu machen. Im nachfolgenden Zeitplan ist genau festgelegt, bis wann welche Fahrzeuge obligatorisch umgerüstet sein müssen:

Bis Dezember 2024

Alte analoge oder digitale Fahrtenschreiber der ersten Version müssen in allen Fahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen durch einen neuen intelligenten Tachographen der zweiten Version ersetzt werden.

Ab August 2025

Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und einem intelligenten Fahrtenschreiber der ersten Version müssen mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Version nachgerüstet werden.

Ab Juli 2026

Leichte Nutzfahrzeuge und Vans im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen müssen ebenfalls mit intelligenten Fahrtenschreibern der zweiten Version, wie dem VDO DTCO 4.1, ausgestattet sein.

Die EU-Kommission hat deutlich gemacht, dass es keine Verzögerung dieses Gesetzes geben wird und schätzt, dass bis Ende 2024 mehrere hunderttausend Fahrzeuge nachgerüstet werden müssen. In ihrer Mitteilung an die Mitgliedstaaten, "Note for the attention of the Members of the Committee on Road Transport" – Ref. Ares (2024) 1655409 – vom 4. März 2024 gibt daher auch die EU-Kommission die klare Empfehlung ab, die bevorstehende regelmäßige Tachographenprüfung zur Durchführung der Nachrüstung zu nutzen.