Nachrüstung Fahrtenschreiber 4.1
Der intelligente Tachograph der zweiten Version
Gemäß den Vorgaben des EU-Mobilitätspakets I wird die Einführung des neuen intelligenten Tachographen (2. Version) seit August 2023 schrittweise durchgeführt. Zum Übergang vom Jahr 2024 zum Jahr 2025 steht für zahlreiche Flottenbetreiber eine weitere entscheidende Frist bevor: Bis zum 31. Dezember 2024 müssen alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden und mit analogen oder digitalen Fahrtenschreibern der ersten Version ausgestattet sind, auf den neuen intelligenten Tachographen der zweiten Version umgerüstet sein. Diese Anforderung betrifft sämtliche älteren analogen und digitalen Geräte mit Ausnahme der intelligenten Tachographen der ersten Version, wie beispielsweise den DTCO 4.0.
Bitte beachten Sie, dass eine alte Version nach Ablauf der Frist genauso geahndet wird, als würden Sie ohne Fahrtenschreiber fahren!