Mauterweiterung ab 01.Juli 2024
Seit dem 1. Juli 2024 müssen Fahrzeuge mit einer technisch zugelassenen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen Mautgebühren für die Nutzung von Bundesfernstraßen entrichten.
Ihr Fahrzeug ist betroffen, wenn die folgenden Punkte zutreffen:
- Die zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs ist größer als 3,5 Tonnen und kleiner als 7,5 Tonnen
- Ihr Fahrzeug ist für den gewerblichen Güterkraftverkehr bestimmt ist oder dafür verwendet wird.
- Ihr Fahrzeug wird von einem Verbrennungsmotor angetrieben
Fahrzeuge mit einem anderen Verwendungszweck sind von der Mautpflicht befreit und fallen stattdessen unter die Ausnahme- oder Handwerkerregelung.
Um sicherzustellen, dass Sie stets pünktlich Ihre Maut bezahlen, bieten wir bereits jetzt die Installation des Windshield OBU an. Damit wird die Maut ab Juli automatisch abgebucht.
Benötige ich eine On-Board Unit (OBU)?
Eine OBU ist die ideale Option, wenn Sie die Maut mit minimalem Aufwand entrichten möchten. Durch die Installation des Geräts im Fahrzeug entfällt die manuelle Buchung per App oder im Internet für den Fahrer/die Fahrerin. Die OBU bucht sich automatisch ein.
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 und unter 7,5 Tonnen erhalten eine sogenannte Windshield-OBU. Diese wird an der Windschutzscheibe angebracht und verfügt über alle erforderlichen Komponenten für die Mauterhebung.
Als autorisierter Servicepartner von TollCollect bieten wir Ihnen gerne den Einbau der Windshield-OBU in Ihrem Fahrzeug an!
Registrierung für die Windshield OBU:
Fallen Ihre Fahrzeuge künftig unter die Mautpflicht? Dann registrieren Sie Ihr Unternehmen und Ihre Fahrzeuge direkt bei TollCollect!
Freiwillige Registrierung von Handwerksfahrzeugen:
Handwerksbetriebe haben die Möglichkeit, sich freiwillig bei TollCollect zu registrieren. Dadurch werden Kontrollen effizienter gestaltet und der Aufwand für Mautkontrollen sowie behördliche Verfahren minimiert.
Jetzt Termin für den OBU-Einbau vereinbaren:
Sobald Ihnen die Bestätigung Ihres Fahrzeugregisters von TollCollect vorliegt, können Sie direkt einen Termin für den Einbau bei uns vereinbaren unter der 0800/8544444.
Voraussetzungen für die Handwerkerregelung:
- Die Anwendung hängt von der spezifischen Fahrt und den transportierten Gütern ab.
- Die Handwerkerausnahme ist gültig, wenn:
- das Fahrzeug von einem Mitarbeiter des Handwerksbetriebs gefahren wird.
- Maschinen, Ausrüstungen oder Geräte befördert werden, die für die Ausführung der handwerklichen Tätigkeit unerlässlich sind.
- der Transport von handwerklich gefertigten Gütern, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, bearbeitet oder repariert wurden
- Alle Berufe, die in den Anlagen A und B der Handwerksordnung aufgeführt sind, erfüllen die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme.
- Auch ausländische Handwerksbetriebe können diese Ausnahme in Anspruch nehmen.