SCHADE Garantie

 

 

DIE SCHADE GARANTIE

GARANTIERT IN BESTEN HÄNDEN

Wir möchten, dass Sie sich noch viele Jahre an der Qualität und Leistung Ihres Fahrzeuges erfreuen können. Profitieren Sie von unserem leistungsstarken Schutz und bleiben sie entspannt unterwegs. Mit einem SCHADE Garantiepaket sind Sie bestmöglich vor unerwarteten Reparaturen geschützt - egal, für welche Variante Sie sich entscheiden. Informieren Sie sich jetzt über unsere unterschiedlichen Angebote und finden Sie die Lösung, die am besten für Sie passt. Damit wird der Wert Ihres Fahrzeuges auch langfristig optimal abgesichert. 

Jetzt Ihre SCHADE Garantie anfragen!


IHRE VORTEILE:

KOSTENSICHERHEIT

Langfristige und finanzielle Absicherung vor unerwarteten Reparaturkosten zu attraktiven Garantiepreisen

UMFANGREICHER SCHUTZ

Abdeckung unvorhersehbarer Reparaturen an allen wesentlichen elektrischen und mechanischen Bauteilen Ihres Fahrzeugs 

KOMFORT

Einfache Abwicklung - Europaweiter Schadenservice bei jedem autorisierten Partner

WERTERHALT

Steigerung des Fahrzeugwertes - Vorteile beim Privatverkauf durch Übertragung der Garantie


 

VARIANTEN DER SCHADE GARANTIE1:

 

SCHADE Garantie

Abschluss

Laufzeit

Garantiepaket 1

im Anschluss an die Neufahrzeug-Garantie12, 24 oder 36 Monate

Garantiepaket 2

nach Wartung, HU/AU12 oder 24 Monate

Garantiepaket 3

Verlängerung einer bestehenden Garantie12 oder 24 Monate

BEISPIELE LEISTUNGSUMFANG2:

  •  ABS-Steuereinheit • Achsmanschette • Airbag • Anlasser • Außenspiegel
  •  Benzineinspritzsystem • Bremskraftregler • Bremssattel
  •  Differenzial • Drehzahlmesser
  •  Einparksensoren • Einspritzpumpe • Einspritzventil • Expansionsventil
  •  Fensterhebermotor
  •  Gebläsemotor • Getriebe
  •  Hauptbremszylinder • Hydraulikpumpe Lenkung
  •  Injektoren
  •  Kardanwelle • Katalysator • Klimakompressor • Kurbelwelle
  •  Ladeluftkühler • Lambdasonde • Lenkgetriebe • Lichtmaschine
  •  Motorblock
  •  Nockenwelle
  •  Ölpumpe • Ölkühler
  •  Querbeschleunigungssensor
  •  Radio • Radlager • Regensensor
  •  Schiebedachmotor • Schlösser • Schwungscheibe • Servolenkung • Sitzheizung • Steuergeräte
  •  Turbolader
  •  Wasserpumpe • Wegfahrsperre
  •  Zentralverriegelung • Zylinderkopfdichtung

 

VON A-Z GESCHÜTZT

Rundum sorglos. Das SCHADE Garantiepaket deckt unvorhersehbare Reparaturen an allen wesentlichen elektrischen und mechanischen Bauteilen des Fahrzeugs ab. Vom Anlasser bis zur Zentralverriegelung, vom ABS bis zur Wegfahrsperre, vom Airbag bis zur Zylinderkopfdichtung – mit dem SCHADE Garantiepaket sind Sie sorgenfrei unterwegs und bestmöglich vor unerwarteten Reparaturen geschützt. 



KOSTENÜBERNAHME3:

Materialkostenübernahme nach Betriebsleistung des beschädigten Bauteils
 

Kostenerstattung SCHADE Garantie


Übernahme von Lohnkosten
Die garantiebedingten Lohnkosten werden nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers von der SCHADE Garantie voll übernommen.

Übernahme von Materialkosten
Die SCHADE Garantie trägt die garantiebedingten Materialkosten maximal auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers am Schadenstag. Ausschlaggebend ist die Betriebsleistung des beschädigten Bauteils. Bei einer Betriebsleistung geringer 100.000 km werden die garantiebedingten Materialkosten voll erstattet, bei einer höheren Betriebsleistung übernimmt die SCHADE Garantie die Materialkosten anteilig.


 

KOMBINIEREN LEICHT GEMACHT!

Addieren Sie die Leistung, nicht aber die Kosten.
Kombinieren Sie Ihre SCHADE Garantie mit einem SCHADE Wartungspaket und genießen Sie mehr Service zu besonders attraktiven Konditionen: umfassende Garantieleistungen nach der Herstellergarantie und zusätzlich regelmäßige Wartung nach strengen Qualitätsrichtlinien.

Mehr Informationen zum SCHADE Wartungspaket.


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Wartungspaket

WARTUNGSPAKET



Ausgeschlossen sind u.a. Taxen, Mietwagen, Fahrschulwagen, Rettungs- oder Polizeifahrzeuge sowie Fahrzeuge, die auf einem Betrieb des Kraftfahrzeuggewerbes zugelassen sind, Leistungssteigerungen - gemäß §3 der SCHADE Garantiebedingungen.
Gemäß den SCHADE Garantiebedingungen.
Kostenerstattung: Die garantiepflichtigen Lohnkosten werden nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers voll erstattet. Garantiepflichtige Materialkosten werden im Höchstfall nach den unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers bezahlt. Übersteigen die Reparaturkosten den Wert einer Austauscheinheit, wie sie bei einem solchen Schaden üblicherweise eingebaut wird, so beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Kosten dieser Austauscheinheit einschließlich der Aus- und Einbaukosten. Der Höchstbetrag der garantiepflichtigen Entschädigung ist pro Schadenfall auf den Zeitwert der beschädigten Fahrzeuges zur Zeit des Eintritts des Garantiefalles begrenzt.
Tippfehler vorbehalten. Abbildungen sind Symbolfotos.