Familienauto des Jahres

[IONIQ 5 nach WLTP: Stromverbrauch kombiniert: 19,0 -16,7 kWh/100 km; CO -Emission kombiniert: 0 g/km // weitere Infos > www.dat.de] [1]

Hyundai IONIQ 5

Hyundai IONIQ 5 ist das Familienauto des Jahres 2022

Erstes E-CUV von Hyundai setzt sich gegen 81 Konkurrenten durch und siegt bei der Leserwahl zum Familienauto des Jahres 2022.

Der Hyundai IONIQ 5 bietet neben einem innovativen Elektroantrieb auch ein großzügiges Platzangebot mit diversen Features. Damit setzt er Maßstäbe für familienfreundliche Elektrofahrzeuge.

Der IONIQ 5 ist das erste Modell der neuen elektrischen Submarke Hyundai IONIQ. Er basiert auf der, von der Hyundai Motor Group speziell für batterieelektrische Fahrzeuge entwickelten, Plattform. Diese bietet dem Kunden die Möglichkeit, zwischen zwei Batteriegrößen und jeweils Allrad- oder Heckantrieb zu wählen. Beide Akkus lassen sich an geeigneten Schnellladesäulen in 18 Minuten von 10 auf 80 Prozent aufladen. Somit wird in fünf Minuten eine Reichweite von 100 Kilometern geladen. Neben vielfältigen Antriebsoptionen besticht der Hyundai IONIQ 5 auch durch innovative Ideen und natürliche Materialien im Innenraum. Je ein 12,25 Zoll großer Bildschirm für das Cockpit und das Infotainment-System spiegeln die vorbildliche Konnektivität des E-CUV wider. Flexibel einstellbare Vordersitze mit Relax-Funktion sorgen für höchsten Komfort: Sie ermöglichen Fahrer und Beifahrer, sich in einem ergonomisch optimalen Winkel zurücklehnen zu können. Die Rücksitze lassen sich in der Neigung verstellen und um bis zu 135 Millimeter nach vorn oder hinten verschieben. Die Passagiere im Fond können die Getränkehalter und USB-Anschlüsse in der ebenfalls verschiebbaren Mittelkonsole zwischen Fahrer- und Beifahrersitz nutzen. Der Gepäckraum des IONIQ 5 ist großzügig gestaltet und fasst zwischen 527 und 1.587 Liter.

Erlebt den Hyundai IONIQ 5 live in unserem Center in Bad Salzungen und lasst euch begeistern.

Ansprechpartner

 

1 Die angegebenen Werte sind die ermittelten „WLTP-CO2-Werte“ i.S.v. Art. 2 Nr. 3 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet.