Vorraussetzungen
- Das Fahrzeug muss rein batterieelektrisch angetrieben sein (BEV)
Wird diese Vorraussetzung erfüllt gelten ab dem 1. Juli 2025 neue, deutlich verbesserte steuerliche Regelungen für elektrische Firmenwagen in Deutschland:
- Die bisherige Listenpreisgrenze von 70.000 € für die 0,25 %-Regelung wird auf 100.000 € angehoben
- Es gilt eine befristete degressive Abschreibung für E-Fahrzeuge – bis 75 % im ersten Jahr, danach sinkende Sätze über max. 6 Jahre
- Liegt der Listenpreis über 100.000 €, greift die 0,5‑ %‑Regelung
Liegt der Bruttolistenpreis über dem Wert von 100.000,- € wird der halbe Bruttolistenpreis, also 0,5% statt 1%, zur Berechnung herangezogen. Analog zu Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen.