Digitale Barreriefreiheitserklärung
Die SCHADE GmbH & Co.KG setzt sich für Vielfalt und Inklusion ein. Inklusion bedeutet, dass alle Menschen gleich behandelt werden. Dazu gehört auch Barrierefreiheit. Barrierefreiheit heißt, dass alle Menschen Zugang zu Gebäuden, aber auch zu Informationen haben.
Wir arbeiten daran unseren Webauftritt www.schade.de nach Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act - EAA) barrierefrei zu gestalten. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich durch die Richtlinien der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0, EU-Richtlinie 2016/2102) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG, Versionen 2.1 und 2.2).
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot des Webauftritts der SCHADE GmbH & Co.KG.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 25. Juli 2025 erstellt beziehungsweise überarbeitet.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durch die netcare Business Solutions GmbH durchgeführt.
Wie barrierefrei ist die Webseite?
Dieser Webauftritt ist größtenteils barrierefrei. Es werden größtenteils die Anforderungen der BITVBarrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
- Formulare und Formularbuttons
- Navigation
- Videos ohne Untertitel
- Videos ohne Audiodeskription und/oder Volltext-Alternative
- Bedienelemente ohne Alternativtexte
- Anderssprachige Wörter und Abschnitte.
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.schade.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte senden Sie uns dazu eine E-Mail an marketing(at)schade.de.