Hyundai Lolls Hauptpreis 2024

[Hyundai i10 | Energieverbrauch kombiniert: 5,5 l/100 km | CO2-Emissionen kombiniert: 125 g/km | CO2-Klasse: D]²

Der Hauptgewinn des Bad Hersfelder Lullusfest 2024 vom Autohaus SCHADE.
Der Hauptgewinn des Bad Hersfelder Lullusfest 2024 vom Autohaus SCHADE.
Der Hauptgewinn des Bad Hersfelder Lullusfest 2024 vom Autohaus SCHADE.

Hyundai Lolls Hauptpreis 2024

Der Hauptgewinn des Lullusfestes 2024: Ein neuer Hyundai i10!

Wir sind stolz darauf, beim diesjährigen Bad Hersfelder Lullusfest, wieder gemeinsam mit den Schaustellern und Hyundai als Sponsor des Hauptpreises für die Lolls-Freiverlosung dabei zu sein. Das Lullusfest ist gewiss eines der ältesten und traditionsreichsten Volksfeste in Deutschland und findet vom 16. bis 23. Oktober 2023 in Bad Hersfeld statt.

Die Partnerschaft zwischen Autohaus SCHADE und dem Lullusfest basiert schon seit mehreren Jahren. Wir fühlen uns der Region und ihren Traditionen verpflichtet - das Lullusfest ist zweifellos eine dieser einzigartigen Traditionen.

Bereitgestellt wurde der umfangreich mit Komfort- und Trendpaket ausgestatte Hyundai i10 durch unser Autohaus.

Gestern fand die Übergabe des Gewinns, einem brandneuen Hyundai i10 im Wert von über 20.000 €, im extra designten Lolls-Layout durch unseren Geschäftsführer Holger Schade statt.

Unter den Anwesenden Gästen befanden sich die Bürgermeisterin Anke Hofmann sowie weitere Sponsoren, wie die Schausteller Ludwig Landwehrmann, Tim Geibel, Louis Vespermann, Thomas Bronsbyk, Volker Bodern, Paul Krameyer, Heiner Distel und Uwe Wynohrandryk . Ebenfalls anwesend waren Stefan Kopetschek als Vorsitzender und Reinhard Rauch vom Lullus-Verein sowie der 1. Krümel Jan Willing. Zudem war Helge Assi von der Stadtverwaltung Bad Hersfeld vertreten.

Wir freuen uns auf eine großartige Lullusfest-Saison vom 14. bis 21. Oktober und wünschen schon jetzt allen Teilnehmern viel Glück zur Lolls-Freiverlosung!

Wir sind sehr stolz darauf, einen Beitrag zu diesem traditionsreichen Fest leisten zu können.

Ihr Autohaus SCHADE


² Die angegebenen Werte sind die ermittelten „WLTP-CO2-Werte“ i.S.v. Art. 2 Nr. 3 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet.

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