Deminimis 2022

De-minimis 2023

Das Förderprogramm im Überblick

 

Das Förderprogramm "De-minimis" dient dazu, die Sicherheit im Straßengüterverkehr mit schweren Nutzfahrzeugen dauerhaft zu erhöhen und die Belastung der Umwelt nachhaltig zu minimieren. Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterverkehr im Sinne des §1 des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen und hierfür schwere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen einsetzen.


Förderungsbetrag

Der Förderhöchstbetrag einer Maßnahme beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsberechtigte Unternehmen erhalten bis zu 2.000 Euro je Fahrzeug, multipliziert mit der Anzahl der zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge. Der absolute Förderhöchstbetrag beträgt 33.000 Euro.

Den Maßnahmenkatalog und weiterführende Informationen zum Programm finden Sie auf www.balm.bund.de.


FAQ zum Förderantrag

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Mit dem Förderprogramm können zuwendungsberechtigte Unternehmen für verschiedene Maßnahmen eine Förderung erhalten

  • fahrzeugbezogene Maßnahmen: hierzu zählen beispielsweise der Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen, Aufwendung für die kostenpflichtige Nutzung von sicheren Parkplätzen in Deutschland
  • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung: Erwerb von Telematiksystemen, Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen

Wie viele Förderanträge können gestellt werden?

Während der Antragsfrist vom 09.01.2023 bis zum 02.10.2023 können Sie bis zu 5 Förderanträge stellen (ein Erstantrag und vier Folgeanträge). 

Der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag wird aus zwei Teilen ermittelt:

  • über die Angaben im Erstantrag Teil A1 (keine Verbundunternehmen) oder Teil A2 (Verbundunternehmen)
  • über die beigefügten Nachweise zu den mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen

Im Antrag können Sie zwischen diesen Möglichkeiten wählen:

  • Zuwendung in voller Höhe Ihres unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrags
  • Zuwendung in geringerer Höhe (mit Vorbehalt für Folgeanträge bis hin zur Ausschöpfung Ihres unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrags)

Sollte die im Erstantrag beantragte und mit Zuwendungsbescheid bewilligte Zuwendung nicht vollständig aufgebraucht worden sein (Verzicht, Zeitablauf), können Sie mit bis zu vier Förderanträgen Teil B eine weitere Zuwendung bis zum Erreichen Ihres unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrag beantragen.

So stellen Sie den Förderantrag

Die Fördermittel können beim Bundesamt ausschließlich elektronisch beantragt werden. Im eService-Portal finden Sie sämtliche Antragsformulare und Anleitungen, inklusive der entsprechenden Ausfüllanleitungen. 

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge, in welcher Sie beim Bundesamt eingegangen sind. Maßgeblich hierfür ist das Datum, zu dem der Antrag dem Bundesamt elektronisch vorliegt.

Der vollständige Antrag beinhaltet:

  • das vollständig ausgefüllte Antragsformular
  • die erforderlichen Anlagen: wie Fahrzeugnachweise (Zulassungsbescheinigung/en Teil 1 oder eine Fahrzeugaufstellung, bestätigt durch die Straßenverkehrsbehörde, ggf. Eigentumsnachweise) und das unterschriebene Kontaktformular (ggf. Anlage 2 zum Erstantrag Teil A 2)

Wird das Kontrollformular gleichzeitig mit den Antrag hochgeladen, so kann die Antragsbearbeitung beschleunigt werden. Darüber hinaus können Sie das unterschriebene Kontrollformular innerhlab von zwei Wochen nach Eingang des elektronischen Antrags unter Wahrung des Eingangsdatums des Antrags übermitteln.