Die Fördermittel können beim Bundesamt ausschließlich elektronisch beantragt werden. Im eService-Portal finden Sie sämtliche Antragsformulare und Anleitungen, inklusive der entsprechenden Ausfüllanleitungen.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge, in welcher Sie beim Bundesamt eingegangen sind. Maßgeblich hierfür ist das Datum, zu dem der Antrag dem Bundesamt elektronisch vorliegt.
Der vollständige Antrag beinhaltet:
- das vollständig ausgefüllte Antragsformular
- die erforderlichen Anlagen: wie Fahrzeugnachweise (Zulassungsbescheinigung/en Teil 1 oder eine Fahrzeugaufstellung, bestätigt durch die Straßenverkehrsbehörde, ggf. Eigentumsnachweise) und das unterschriebene Kontaktformular (ggf. Anlage 2 zum Erstantrag Teil A 2)
Wird das Kontrollformular gleichzeitig mit den Antrag hochgeladen, so kann die Antragsbearbeitung beschleunigt werden. Darüber hinaus können Sie das unterschriebene Kontrollformular innerhlab von zwei Wochen nach Eingang des elektronischen Antrags unter Wahrung des Eingangsdatums des Antrags übermitteln.